64. Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar

Der Verkehrsgerichtstag (VGT) ist ein Kongress, den der gleichnamige Verein Deutscher Verkehrsgerichtstag e.V. veranstaltet. Dieses Symposium findet seit 1963 alljährlich in der letzten Januarwoche in Goslar statt. Der ACE ist seit 1972 Mitglied.

 

Auf der Tagung beraten Verkehrsjuristinnen und -juristen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Vereinen – darunter der ACE Auto Club Europa – juristische Sachverhalte, Präzedenzfälle und Entwicklungen rund um die Themen Verkehr, Sicherheit und Recht. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat von Beginn an große Beachtung gefunden. Seine Ergebnisse und Empfehlungen – besonders zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – flossen vielfach in Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile ein.

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ACE-Forderungen

Anlässlich des 64. Verkehrsgerichtstags vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar hat der ACE Auto Club Europa Stellungnahmen zu drei Arbeitskreisen verfasst, die den juristischen Herausforderungen immer anspruchsvoller werdender Mobilitätsbedürfnisse zur Klärung verhelfen sollen.

Sind Rad- oder Pedelecfahrende alkoholisiert, ohne dass dies zu Ausfallerscheinungen führt, machen sie sich erst ab einem Promillewert von 1,6 wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Eine Bußgeldregelung gibt es allerdings nach wie vor nicht. Der ACE sieht hier dringenden Handlungsbedarf, weil Alkoholunfälle bei Fahrrad und Pedelec in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen haben – während sie bei vielen anderen Verkehrsmitteln eher rückläufig sind.

 

Im Mittelpunkt steht für den ACE eine rechtssichere, verhältnismäßige Zwischenstufe zwischen „straflos“ und „strafbar“.

 

Was fordert der ACE konkret?

  • Für Rad- und Pedelecfahrende soll ein eigener Bußgeldtatbestand eingeführt werden – nach dem Vorbild von Paragraf 24a StVG. Eine Ordnungswidrigkeit soll greifen, bevor die strafrechtliche Fahruntüchtigkeit erreicht ist.
  • Die Bußgeld-Promillegrenze soll auf 1,1 Promille festgelegt werden. Das schafft eine klare, verständliche und gesellschaftlich akzeptable Orientierung.
  • Gleichzeitig wird so die Sanktionslücke zwischen den Regeln für Kraftfahrzeuge (0,5 Promille) und dem Radverkehr (1,6 Promille) geschlossen. Das stärkt die Verkehrssicherheit und sorgt für mehr Transparenz und damit Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

>> Ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK II

>> Beschreibung des AK II des VGT

Das Bundesverkehrsministerium plant eine umfassende Reform der Fahrausbildung, die den Weg zum Führerschein kostengünstiger machen soll. Der ACE begrüßt, dass der Führerscheinerwerb bezahlbarer werden soll, warnt aber klar: Kosten reduzieren darf nicht bedeuten, Sicherheit und Ausbildungsqualität zu senken.

 

Der Führerschein ist gerade für viele junge Menschen entscheidend für Teilhabe und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind 18- bis 24-Jährige eine Hochrisikogruppe im Unfallgeschehen.

 

Was fordert der ACE konkret?

  • Reformen nur mit Sicherheitsgarantie: Flexibilisierung und Deregulierung dürfen nicht zu Einbußen bei Verkehrssicherheit, Ausbildungsqualität und Prüfungsvalidität führen. Lernstände müssen systematisch erfasst und an die Fahrschülerinnen und Fahrschüler rückgemeldet werden.
  • Asynchrone digitale Lernformate in der Fahrausbildung, die zeitunabhängiges Lernen ermöglichen, sollen nur dort zugelassen werden, wo ihre qualitative Gleichwertigkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Lerninhalte mit großen interaktiven Anteilen hinsichtlich Verantwortung, Rücksichtnahme und sozialer Kompetenz müssen weiterhin in Präsenz oder zukünftig auch in synchronen digitalen Formaten unter verbindlichen Qualitätsstandards vermittelt werden.
  • Mehr Verbraucherschutz und Transparenz:
    • Eine bundesweite Plattform mit Bestehens- und Durchfallquoten ist notwendig. Abweichungen von regionalen Durchschnittswerten müssen kenntlich gemacht und die Plattform mindestens quartalsweise aktualisiert werden.
    • Es soll eine einheitliche Online-Transparenz zu Fahrschulpreisen geben, die standardisiert, verständlich und verbindlich ist.
    • Auffällige Durchfallquoten von Fahrschulen müssen konsequent anlassbezogen überprüft werden.
  • Die Prüfung darf als Sicherheitsregulativ nicht geschwächt werden. Es sollte keine Verkürzung der Prüfung geben, wenn dadurch die diagnostische Aussagekraft sinkt. Stattdessen sollte die Prüfung gefährdungsorientiert weiterentwickelt werden – mit einem klaren Fokus auf reale Risiken im Straßenverkehr.
  • Der Fahrlehrermangel muss strategisch bekämpft werden. Wenn die Attraktivität des Berufs nicht gestärkt und Nachwuchs nicht in ausreichendem Maß gewonnen werden kann, drohen Engpässe, längere Wartezeiten und weitere Preissteigerungen.
  • Mobilitätsbildung soll auch in weiterführenden Schulen verbindlich verankert werden – als Grundlage einer sicheren Verkehrsteilnahme und zur besseren Vorbereitung auf die spätere Fahrausbildung.
  • Es sollte ein einmaliger Mobilitätszuschuss für Jugendliche zur Förderung der Teilhabe eingeführt werden, der flexibel für Fahrausbildung, ÖPNV-Tickets oder den Kauf eines Fahrrads genutzt werden kann.

 

>> Ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK VI

>> Beschreibung des AK VI des VGT

Wer Verkehrstote und Schwerverletzte im Sinne der Vision Zero wirksam reduzieren will, braucht eine Datengrundlage, die Ursachen und Folgen verlässlich abbildet. Die Vision Zero ist zentral für den ACE, daher unterstützt er Reformen, die die Unfallstatistik präziser, schneller nutzbar und zukunftsfähig machen.

 

Was fordert der ACE konkret?

  • Die Verletzungsschwere muss genauer erfasst werden: Sinnvoll ist eine Ergänzung um „lebensbedrohlich Verletzte“ und die Nutzung der Abbreviated Injury Scale (AIS/MAIS) als medizinisch anerkannten Standard.
  • Medizinische Expertise soll in die Datenerhebung eingebunden werden: Die Polizei allein kann die nötige Validierung nicht leisten. Rettungsdienste, Kliniken sowie Ärztinnen und Ärzte müssen in die anonymisierte Erhebung und Verarbeitung von Unfalldaten einbezogen werden.
  • Eine rechtssichere anonymisierte Nachmeldung sollte ermöglicht werden:
    • Spätversterbende sollen auch nach Ablauf der bisherigen 30-Tage-Frist in der Statistik nacherfasst werden können, soweit ein Arzt feststellt, dass der Tod auf den erlittenen Verkehrsunfall zurückzuführen ist.
    • Dafür braucht es eine geeignete Rechtsgrundlage im Straßen-verkehrsunfallstatistikgesetz und datenschutzkonforme Prozesse.
  • Digitalisierung und KI können dazu beitragen, die Mehrbelastung für Polizeibehörden abzufedern: KI-basierte Unterstützung bei der Kategorisierung und Datenübernahme kann helfen, ohne zusätzlich das Personal zu belasten.

 

>> Ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK VII

>> Beschreibung des AK VII des VGT

ACE-Bewertung der Empfehlungen zum Download

Der ACE bewertet die Empfehlungen der drei Arbeitskreise „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“, „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?“ und „Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten“ des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags überwiegend positiv. Viele der beschlossenen Punkte greifen zentrale ACE-Forderungen auf.

Politische Positionen des ACE Auto Club Europa

Verkehrspolitik

Politische Positionen

Hier finden Sie aktuelle politische Positionen und Forderungen des ACE.
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Eine Gruppe sitzender Menschen lauscht einem Vortrag.

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Skyline von Berlin mit Straße des 17. Juni

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