Wir verschaffen den Interessen unserer Mitglieder Gehör

Der ACE äußert sich zu Gesetzgebungsvorhaben, die die Interessen seiner Mitglieder berühren und gibt seine Stellungnahme sowohl im Rahmen von Verbändeanhörungen in den zuständigen Bundesministerien, bei öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages als auch bei Anhörungen der Landesparlamente ab.

 

 

Wir formulieren klare Forderungen und konkrete Handlungsempfehlungen zu aktuellen verkehrspolitischen Gesetzesvorhaben. Dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden - ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs - und setzen uns für eine zukunftsorientierte, bezahlbare und nachhaltige Verkehrspolitik ein. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG)

2026/05 – Der ACE begrüßt den Gesetzentwurf, insbesondere die erweiterten Handlungsspielräume für Kommunen, mehr Rechtssicherheit und die teilweise Entfristung. Positiv bewertet werden die Ausweitung auf weitere Fahrzeugklassen sowie die Klarstellung zu Fahrzeugkombinationen, wobei Fragen zur Kennzeichnung von Anhängern und mögliche Auswirkungen auf Busspuren zu klären sind. Kritisch sieht der ACE die Bevorrechtigung von Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen. Regelungen gegen Fehlbelegung von Ladeplätzen werden unterstützt, zugleich braucht es verständliche und einheitliche Park- und Blockierregelungen. 

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Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)

2026/05 – Der ACE begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Positiv bewertet werden insbesondere höhere Anforderungen bei Neubauten und Nachrüstpflichten im Gewerbebereich. Für private Haushalte sieht der ACE jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf, da der Großteil des Wohnungsbestands vom Entwurf unberührt bleibt. Entscheidend ist daher ein stärkerer Fokus auf Bestandsgebäude und quartiersübergreifende Lösungen. Dabei müssen Bezahlbarkeit und der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor hohen Kosten besonders berücksichtigt werden.

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Reform der Fahrschulausbildung

Reform der Fahrschulausbildung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze, Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung

2026/05 – Der ACE begrüßt die Reform grundsätzlich, da sie den Führerscheinerwerb moderner, digitaler und verbraucherfreundlicher gestalten soll. Positiv bewertet werden die Erprobung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung, mehr Transparenz bei Fahrschulen sowie die verbindliche Feststellung der Prüfungsreife. Kritisch sieht der ACE hingegen die Verkürzung der praktischen Prüfungszeit und die weitgehende Verlagerung der Theorie ins Selbststudium. Zudem fordert der ACE einen transparenten Überblick über den Lernverlauf, mehr Qualitätsstandards für digitale Lernangebote und eine Weiterentwicklung des Begleiteten Fahrens ab 17. Die erwarteten Kosteneinsparungen erscheinen aus Sicht des ACE nur teilweise realistisch.

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Nordrhein-Westfalens Stimme für den Führerschein mit 16

Landtag NRW | Antrag der Fraktion der FDP: Nordrhein-Westfalens Stimme für den Führerschein mit 16 – Für mehr Verkehrssicherheit und einen früheren Zugang zu individueller Mobilität

2026/04 – Der ACE begrüßt die Forderung nach Einführung eines „Begleiteten Fahrens ab 16“ (BF 16) aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht ausdrücklich. Sie knüpft konsequent an die positiven Erfahrungen mit dem bestehenden Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17“ an und verfolgt das zentrale Ziel, die Unfallrisiken junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger weiter zu reduzieren. Angesichts bestehender europarechtlicher Hürden ist es sachgerecht, den Fokus auf eine gezielte Weiterentwicklung des bestehenden BF 17-Modells zu legen. 

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Fünftes Gesetz zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag

2026/02 – Der ACE Auto Club Europa setzt sich für eine StVG-Novelle ein, die Digitalisierung als Impuls für die „Vision Zero“ nutzt, um die Verkehrssicherheit insbesondere für schutzbedürftige Gruppen maßgeblich zu erhöhen. Er fordert die rechtliche Absicherung digitaler Parkraumkontrollen zur Freihaltung von Gehwegen sowie sozial gestaffelte Bewohnerparkgebühren, um Mobilität für alle bezahlbar zu halten.

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Infrastruktur in Thüringen

Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027

2025/11 – Der ACE Auto Club Europa nimmt Stellung zum Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027. Wir begrüßen grundsätzlich die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Querungshilfen oder Abbiegespuren.

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Ladeinfrastukrur für E-Fahrzeuge

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

2025/10 – Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 ist es, die Elektromobilität von der Nische in die breite Anwendung zu führen. Der ACE Auto Club Europa bewertet den Masterplan grundsätzlich positiv und sieht darin ein wichtiges Signal zur Fortführung der Pläne, die Rahmenbedingungen für öffentliches und privates Laden weiterhin verbraucherfreundlich zu gestalten. Um die Akzeptanz und die Alltagstauglichkeit der E-Mobilität zu steigern, konzentriert sich die Stellungnahme des ACE auf Preistransparenz und Kostenkontrolle, die Alltagstauglichkeit und Laden zu Hause sowie die Blockiergebühren in der Nacht.

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Jährliche Hauptuntersuchung

Vorschlag der Europäischen Kommission einer jährlichen Hauptuntersuchung ab dem zehnten Fahrzeugjahr

Drucksache 20/3189 und 20/3245

2025/10 – Die EU-Kommission plant, Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) zu verpflichten. Der ACE Auto Club Europa lehnt diesen Vorschlag ab, da bisher ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn nicht nachgewiesen werden konnte und die Maßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher unverhältnismäßig teuer wäre. In seiner Stellungnahme erklärt der ACE, warum dieser Vorschlag nicht sinnvoll ist und welche Alternativen er für besser geeignet hält.

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StVG und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften

Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

2025/08 – Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes will das BMV den digitalen Führerschein und Fahrzeugschein, die digitale Parkraumkontrolle und besseren Datenaustausch einführen. Außerdem will die Bundesregierung sogenannten „Punktehandel“ (Eintragungen im Fahreignungsregister) unterbinden. Der gewerbsmäßige Handel soll mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Auch die Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) soll gestärkt werden. Grundsätzlich befürwortet der ACE die im Entwurf vorgelegten Regelungsmaßnahmen.

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Verkehrspolitik

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