Europas Mobilitätsbegleiter.
Weit mehr als nur Pannenhilfe!
Der ACE äußert sich zu Gesetzgebungsvorhaben, die die Interessen seiner Mitglieder berühren und gibt seine Stellungnahme sowohl im Rahmen von Verbändeanhörungen in den zuständigen Bundesministerien, bei öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages als auch bei Anhörungen der Landesparlamente ab.
Wir formulieren klare Forderungen und konkrete Handlungsempfehlungen zu aktuellen verkehrspolitischen Gesetzesvorhaben. Dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden - ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs - und setzen uns für eine zukunftsorientierte, bezahlbare und nachhaltige Verkehrspolitik ein.
Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 ist es, die Elektromobilität von der Nische in die breite Anwendung zu führen. Wir vom ACE Auto Club Europa bewerten den „Masterplan grundsätzlich positiv und sehen darin ein wichtiges Signal zur Fortführung der Pläne, die Rahmenbedingungen für öffentliches und privates Laden weiterhin verbraucherfreundlich zu gestalten. Um die Akzeptanz und die Alltagstauglichkeit der E-Mobilität zu steigern, konzentriert sich unsere Stellungnahme auf Preistransparenz und Kostenkontrolle, die Alltagstauglichkeit und Laden zu Hause sowie die Blockiergebühren in der Nacht.
Die EU-Kommission plant, Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren künftig jedes Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) zu verpflichten. Wir vom ACE Auto Club Europa lehnen diesen Vorschlag ab, da bisher ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn nicht nachgewiesen werden konnte und die Maßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher unverhältnismäßig teuer wäre. In unserer Stellungnahme erklären wir, warum dieser Vorschlag nicht sinnvoll ist und welche Alternativen wir für besser geeignet halten.
Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes will das BMV den digitalen Führerschein und Fahrzeugschein, die digitale Parkraumkontrolle und besseren Datenaustausch einführen. Außerdem will die Bundesregierung sogenannten „Punktehandel“ (Eintragungen im Fahreignungsregister) unterbinden. Der gewerbsmäßige Handel soll mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Auch die Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) soll gestärkt werden. Grundsätzlich befürwortet der ACE die im Entwurf vorgelegten Regelungsmaßnahmen